Mit dem Abo DZArecht können Sie durch uns nationale oder kantonale Gesetzte und Verordnungen der Schweiz überwachen lassen. Sie erhalten mehrmals jährlich einen Bericht über die gesetzlichen Änderungen und können umgehend reagieren, wenn die Änderungen für Ihren Betrieb relevant sind.
Pro Jahr werden in der Schweiz um die 1000 Gesetze und Verordnungen verändert. Alleine im Landesrechtsteil „Gesundheit – Arbeit – Soziale Sicherheit“ sind es pro Jahr um die 200 Gesetze und Verordnungen. Betriebe sind verpflichtet, sich an die Gesetze zu halten, sie müssen sich deshalb über die neuen Anforderungen informieren.
Wir überwachen Gesetze und Verordnungen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene in folgenden Bereichen:
- Umweltschutzgesetz, USG
- Verordnungen zum Arbeitsgesetz, ArGV
- Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV
- Energieverordnung, EnV
- Energieeffizienzverordnung, EnEV
- Abfallverordnung, VVEA
- Passivrauchschutzverordnung, PaRV
- …u.v.m.
Da unsere Überwachungsmöglichkeiten weitreichend und universell anwendbar sind, können bei Bedarf weitere Bereiche angefügt werden.
Dadurch gewinnt der Betrieb auf verschiedenen Ebenen, z.B.:
- Er wird proaktiv informiert, welche für ihn relevanten Gesetzte und Verordnungen neu, geändert oder entfernt wurden.
- Der Betrieb gewinnt Zeit für sein Kerngeschäft, mit welchem er das Geld verdient.
- Der Betrieb spart Geld, da ASA-Spezialisten die Arbeitssicherheit günstiger anbieten (Preis/Leistung) als es der Betrieb selber machen könnte.
- Unfälle sind teuer und schädlich: Arbeitsausfall, Heilungs- und Taggeldkosten, beim Unfall zerstörte Sachwerte, Umtriebe, Image des Betriebes, Anwaltskoten etc. Die Wahrscheinlichkeit eines Unfalls nimmt ab, wenn die Gesetze und deren Änderungen dem Betrieb bekannt sind und er sie umsetzen kann.
- Das Wissen über Gesetzesänderungen gibt den Mitarbeitern Sicherheit erhöht die Arbeitsmoral: In einem sicheren Betrieb fühlt man sich wohl und arbeitet gerne.